Anmeldebedingungen zum Geburtsvorbereitungskurs
Kursdauer
Der Kurs umfasst 10 Stunden, mittwochs Abends von 18:30 - 21:00 Uhr für vier Wochen.
Ort
Hebammenraum Holsterhausen
Barthel-Bruyn-Str. 27
45147 Essen
Die Anmeldung zu einem Kurs der Hebamme ist verbindlich und erfolgt schriftlich über die Website über das Anmeldeformular oder über mündliche Zusage und Anmeldung seitens der Hebamme.
Die Kursteilnehmerin hat von der Hebamme eine Anmeldebestätigung per E-Mail gleichzeitig erhalten.
Wiederspricht sie dieser nicht binnen 14 Tagen, so ist die Buchung ebenfalls verbindlich.
Der gebuchte Kurs kann bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn schriftlich ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach ist die volle Partnergebühr der Kursteilnehmerin an die Hebamme zu zahlen. Sollte ein Kurstermin aus dringenden Gründen ausfallen, werden alle Kursteilnehmer zuvor telefonisch oder per E-Mail informiert. Die Hebamme ist berechtigt, den Kurs bei Bedarf zu verlegen und behält sich vor, Kurse mit zu geringer Teilnahmezahl, weniger als 4, abzusagen. In diesem Falle wird der bereits überwiesene Betrag erstattet.
Partnergebühr
Die Partnergebühr beträgt 190€. Die Rechnung über die Partnergebühr wird gesondert versendet, sofern alle notwendigen Daten vorliegen (Name, Vorname und Geburtsdatum) und muss innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist beglichen werden und auf unten stehendem Konto eingegangen sein.
Erfolgt kein fristgerechter Eingang der Partnergebühr, spätestens vor Kursbeginn ist die Hebamme berächtigt den Platz anderweitig zu vergeben.
Die Partnergebühr in voller Höhe wird auch bei Nicht-Teilnahme des Partners fällig.
Kontodaten
Sarah Sterl
Sparkasse Essen
DE12 3605 0105 0002 1002 12
SPESDE3EXXX
Die Paare erhalten nach Teilnahme am Kurs eine Teilnahmebescheinigung.
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden (eine Teilnahme der Kursteilnehmerin ist hierbei erforderlich) werden bei gesetzlich versicherter Leistungsempfängerin von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Es ist nicht möglich, eine Teilnehmerin während des Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Krankenkasse nicht übernommen und sind von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen, dabei ist der Grund des Versäumnisses unerheblich.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt und richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes NRW. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Selbstzahlerinnen und Privatversicherte
Selbstzahlerinnen und Privatversicherte erhalten von der Hebamme eine Rechnung, welche innerhalb von 30 Tagen nach dem Zugang der Rechnung zu begleichen ist, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle ($286 Abs. 3 BGB). Es gilt die Privatgebührenordnung des Bundeslandes NRW. Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilte erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Sollten die Kosten nicht übernommen werden, muss die Leistungsempfängerin diese selbst tragen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Haftung
Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen. Eine Haftung für durch die Hebamme verursachten Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Kursrelevante gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände. Die Kursteilnehmer sind für ihr Eigentum selbst verantwortlich und sollten nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände zu den Kursen einbringen.
Sonstiges
Die Hebamme behält sich vor, aus Pandemie bedingten Gründen kurzfristig auf ein
Online-Kurs umzuschalten.